Zur Webseiten-Entwicklung gehört für uns auch die Einbindung von Menschen mit Behinderungen. Eine weitere Zielgruppe ist die 50+-Generation, auf deren Anforderungen wir bei der Entwicklung von Webseiten genau achten. Wir sehen für Sie mit dem Auge des Benutzers. In den letzten Jahren haben wir Projekte öffentlicher Einrichtungen umgesetzt - und darüber hinaus auch gewinnorientierte Unternehmen von der Realisierung barrierefreier Webseiten überzeugt.
*Barrierefreiheit nach §3 BITV Die Barrierefreiheit richtet sich nach den vom Bundestag verabschiedeten Rahmenbedingungen nach §3 BITV - mit einer Unterscheidung nach Priorität 1 und Priorität 2. Diesen Rahmenbedingungen unterliegen alle öffentlichen Einrichtungen. BITV ist nach den W3C-Richlinien entstanden, die wiederum einem weltweiten Standard entsprechen. Auch Behörden in den USA müssen diese Richtlinien einhalten.